Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Verlässliche Rahmenbedingungen für eine ruhige Zusammenarbeit

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Restaurierungsleistungen in meiner Werkstatt. Sie schaffen Klarheit – für beide Seiten – und helfen, Abläufe transparent und fair zu gestalten. Ich arbeite mit Sorgfalt, handwerklicher Präzision und langjähriger Erfahrung – immer angepasst an das, was Ihr Objekt braucht.


1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Leistungen der Restauratorin Dagmar Dornheim, Hörner Weg 77, 49078 Osnabrück, gegenüber Privatpersonen, Institutionen und Firmen – soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen werden nur gültig, wenn sie schriftlich von mir bestätigt werden.


2. Vertragsschluss

Ein Vertrag entsteht, wenn wir gemeinsam entscheiden, dass eine Restaurierung sinnvoll und möglich ist.
Dies kann schriftlich per E-Mail oder Angebot erfolgen oder mündlich, z. B. telefonisch. Mündliche Absprachen sind verbindlich, werden aber nach Möglichkeit von mir noch einmal schriftlich bestätigt.


3. Leistungsbeschreibung

Ich arbeite mit Sorgfalt, handwerklicher Präzision und nach internationalen ethischen Standards der Restaurierung. Restaurierungs- und Konservierungsmaßnahmen sind komplexe Vorgänge an historischer Substanz, bei denen trotz sorgfältigster Voruntersuchung unerwartete Materialreaktionen oder verborgene Vorschäden auftreten können. Die geschuldete Leistung umfasst die fachgerechte, handwerkliche Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch einen bestimmten, ggf. abweichenden optischen Zustand des Objekts.

Bei Objekten der modernen Kunst – insbesondere solchen mit experimentellen oder instabilen Materialien – erfolgt eine Bearbeitung nur nach individueller Prüfung und unter Vorbehalt. Solche Werke können materialtechnisch schwer einschätzbar sein und auf konservatorische Maßnahmen unvorhersehbar reagieren. Ich behalte mir vor, Restaurierungen in diesem Bereich abzulehnen oder nur eingeschränkt durchzuführen.


4. Kostenvoranschläge und Preisänderungen

Kostenvoranschläge sind in der Regel 3 Monate ab Ausstellungsdatum gültig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sollten während der laufenden Arbeit zusätzliche Maßnahmen erforderlich werden, die vorher nicht absehbar waren und den Kostenrahmen um mehr als 10 % überschreiten, informiere ich Sie unverzüglich. Wir stimmen das weitere Vorgehen dann gemeinsam ab.


5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Damit die Restaurierung bestmöglich gelingt, bitte ich Sie, mich vollständig über alles zu informieren, was für das Objekt relevant ist:

  • Frühere Restaurierungen Reparaturen oder andere physische oder chemische Behandlungen
  • Bekannte Vorschäden oder besondere Umstände (z. B. ehemaliger Schimmel- oder Wasserschaden)
  • Geplante spätere Lagerung oder Nutzung des Objekts
  • Den ungefähren Wert des Objekts (damit der Versicherungsschutz optimal überprüft werden kann)

Unterbleibt diese Mitteilung, kann ich keine Haftung für Schäden oder Mehraufwand übernehmen, die auf diesen verschwiegenen Informationen beruhen.


6. Termine und Fertigstellung

Ich bemühe mich, vereinbarte Fertigstellungstermine einzuhalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass unvorhergesehene Materialreaktionen, komplexe Schadensbilder oder meine konzentrierte Einzelarbeit zu Verzögerungen führen können. Erweist sich der zeitliche Aufwand während der Ausführung aus fachlichen Gründen als höher als anfangs absehbar, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend. Ich informiere Sie über absehbare deutliche Verzögerungen rechtzeitig. Feinarbeiten brauchen Ruhe – je mehr Zeit ich Ihrem Objekt geben kann, desto besser das Ergebnis. Sollte ich z. B. krankheitsbedingt ausfallen, pausieren die Arbeiten in dieser Zeit; eine unbefugte Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.


7. Haftung und Versicherung

Ich verfüge über eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Transport- und Werkstattversicherung, die alle gleichzeitig bei mir befindlichen Objekte abdeckt. Die konkrete Versicherungssumme kann auf Anfrage mitgeteilt werden.

Die Haftung für Schäden am Objekt beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Schäden, die über die bestehenden Versicherungssummen hinausgehen oder durch eine fehlende oder fehlerhafte Mitteilung des tatsächlichen Objektwerts entstehen, sind ausgeschlossen. Soll der Wert eines Objekts die bestehende Versicherungssumme überschreiten, kann der Versicherungsschutz für dieses Objekt vorübergehend erhöht werden. Die dadurch entstehenden Zusatzkosten trägt der Auftraggeber.


8. Mängel und Nachbesserung

Sollten nach der Übergabe Mängel an der handwerklichen Ausführung auftreten, informieren Sie mich bitte unverzüglich schriftlich oder per E-Mail. Als Restauratorin habe ich das Recht und die Pflicht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder wird sie unberechtigt verweigert, gelten die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt.


9. Abnahme und Zahlung

Die Rechnung wird nach Fertigstellung und Übergabe des Objekts gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn keine wesentlichen Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe oder Bereitstellung zur Abholung schriftlich angezeigt werden.


10. Widerrufsrecht (B2C)

Privatkunden haben bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. per E-Mail oder Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, genügt eine eindeutige, formlose Mitteilung (z. B. per E-Mail) innerhalb dieser Frist.

Wichtiger Hinweis zum vorzeitigen Beginn: Wenn Sie ausdrücklich wünschen, dass ich vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der Restaurierung beginne, verlangen wir eine entsprechende Bestätigung. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, sobald die vereinbarte Dienstleistung von mir vollständig erbracht wurde.


11. Transport und Übergabe

Der Transport von Objekten zur und von der Werkstatt erfolgt auf Risiko des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Ich empfehle dringend eine persönliche Übergabe oder den Versand in einer spezialisierten, gepolsterten Verpackung und mit ausreichender Transportversicherung.


12. Aufbewahrung nach Fertigstellung

Nach der Benachrichtigung über die Fertigstellung bitte ich um eine zeitnahe Abholung oder Versandfreigabe innerhalb von 4 Wochen. Eine Lagerung ist in dieser Zeit kostenlos. Bei einer deutlichen Überschreitung dieser Frist behalte ich mir vor, eine angemessene Lagerpauschale für den beanspruchten Werkstattplatz zu berechnen.


13. Dokumentation und Bildrechte

Im Rahmen der Restaurierung dokumentiere ich den Zustand und die Maßnahmen fotografisch. Diese Bilder dienen der fachlichen Dokumentation des Objekts. Ich behalte mir vor, diese Fotografien in vollständig anonymisierter Form (ohne Nennung des Eigentümers) für fachliche Lehrzwecke, Veröffentlichungen, meine Website oder die Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen, sofern keine Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn Sie dies nicht wünschen, können wir dies vorab jederzeit individuell ausschließen.

14. Gerichtsstand und Recht

Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist der Gerichtsstand Osnabrück.


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